LGGHuT - Wer wir sind

Wer wir sind



Mitglieder

Ausführende Mitglieder
Gemäß Satzung der LGGHuT werden die ausführende Mitglieder unterschieden in
- „ordentliche Mitglieder“ und
- „außerordentliche Mitglieder“ (bis zum Erfüllen der Voraussetzungen der ordentlichen Mitgliedschaft)

Ordentliche Mitglieder (ausführende Mitglieder)
Unternehmen, die Betonbauwerke oder Betonbauteile herstellen sowie Fachfirmen, die aufgrund betrieblicher und personeller Voraussetzungen in Bezug auf die durchzuführenden Baumaßnahmen den v. g. Firmen gleichzusetzen sind, und die Instandsetzungsmaßnahmen an Betonbauteilen ausführen. Diese Unternehmen zeichnen sich dadurch aus, dass sie regelmäßig Schutz- und Instandsetzungsmaßnahmen ausführen und diese durch anerkannte Prüfstellen überwachen lassen.

Außerordentliche Mitglieder (ausführende Mitglieder)
Unternehmen, die Betonbauwerke oder Betonbauteile herstellen sowie Fachfirmen, die aufgrund betrieblicher und personeller Voraussetzungen in Bezug auf die durchzuführenden Baumaßnahmen den v. g. Firmen gleichzusetzen sind, und die Instandsetzungsmaßnahmen an Betonbauteilen ausführen bis zur Vorlage eines bestandenen Baustellenprüfberichtes, oder Unternehmen, die mehr als drei Jahre keine Baustellenprüfung durch eine anerkannte Überwachungsstelle nachweisen können.

Beratende Mitglieder
Sachkundige Planer gemäß der DAfStb-Richtlinie „Schutz und Instandsetzung von Betonbauteilen (Instandsetzungs-Richtlinie)“

Fördermitglieder
Natürliche Personen, Personengesellschaften oder juristische Personen, die Wirtschafts- und Verkehrskreise vertreten, wenn der Verein anerkennt, dass sie ein berechtigtes Interesse an der Gütesicherung haben.

Wissenschaftlicher Beirat
Hochschullehrer, sonstige Wissenschaftler, Leitende Mitarbeiter aus Landesministerien und Oberen Baubehörden, die auf dem Gebiet der Betoninstandsetzung und Bauwerkserhaltung tätig sind.


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