LGGHuT - Aufgaben & Ziele

Aufgaben & Ziele der LGGHut

Unsere Aufgaben und Ziele sind:

1.)

Güte und Prüfbestimmungen zu erarbeiten;
Über die intensive und überaus engagierte Mitarbeit unserer ehrenamtlichen Mitglieder in den verschiedenen Gremien auf Landes- und Bundesebene kommen wir dieser Verpflichtung nach.

2.)

Zum Zweck der Qualitätssicherung und -erhaltung fachbezogene Lehrgänge für Baustellenfachkräfte und Führungskräfte durchzuführen sowie Kontakte zu Hochschulen und Forschungsinstituten zu pflegen mit der gemeinsamen Zielsetzung der Bauwerkserhaltung;
In Zusammenarbeit mit der Bauakademie Hessen-Thüringen e.V. bieten wir Mitgliedern und Interessierten entsprechende Qualifikationsnachweise für die Betoninstandsetzung und Bauwerkserhaltung an. Hierbei wirken Vertreter unserer beratenden Mitglieder als Referenten mit.

3.)

Zum Zwecke der Öffentlichkeitsarbeit, Informationstagungen zu veranstalten und fachbezogene Veröffentlichungen zu publizieren;
Unser alljährliches Baupraktisches Informationsseminar in Bad Nauheim für Auftraggeber, Planer und Ausführende von Maßnahmen der Betoninstandsetzung und Bauwerkserhaltung bietet alljährlich im November eine gut besuchte Plattform. Hier wird über die neueste Entwicklung der Regelwerke und Aktuelles aus der Praxis informiert. Ebenso wird dieses Informationsseminar zum allseitigen Fachaustausch genutzt.

4.)

Die Voraussetzungen zur Führung des Gütezeichens zu prüfen, das durch die BGib e.V. nach Erfüllung der Voraussetzungen verliehen wird.;
Das RAL-Gütezeichen konnte bereits an zahlreiche Mitglieder verliehen werden, die in der Mitgliederliste gekennzeichnet sind.

5.)

Gütezeichenbenutzer zu überwachen, dass sie die Gütezeichensatzung der BGib e.V. nebst den Durchführungsbestimmungen beachten.
Die Organisation und Kontrolle der Überwachung durch eine dafür anerkannte Überwachungsstelle (Fremdüberwachung) erfolgt über unsere Geschäftsstelle.

6.)

Gütezeichenbenutzer dazu verpflichten, nur solche Leistungen, deren Güte gesichert ist, mit dem Gütekennzeichen zu kennzeichnen.
Dies erfolgt durch Vorstand und Güteausschuss durch regelmäßige Rundschreiben der Geschäftsstelle, Fachreferate im Rahmen der jährlichen Mitgliederversammlung.


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