1.) |
Güte und Prüfbestimmungen zu erarbeiten; |
2.) |
Zum Zweck der Qualitätssicherung und -erhaltung fachbezogene Lehrgänge für Baustellenfachkräfte und Führungskräfte durchzuführen sowie Kontakte zu Hochschulen und Forschungsinstituten zu pflegen mit der gemeinsamen Zielsetzung der Bauwerkserhaltung; |
3.) |
Zum Zwecke der Öffentlichkeitsarbeit, Informationstagungen zu veranstalten und fachbezogene Veröffentlichungen zu publizieren; |
4.) |
Die Voraussetzungen zur Führung des Gütezeichens zu prüfen, das durch die BGib e.V. nach Erfüllung der Voraussetzungen verliehen wird.; |
5.) |
Gütezeichenbenutzer zu überwachen, dass sie die Gütezeichensatzung der BGib e.V. nebst den Durchführungsbestimmungen beachten. |
6.) |
Gütezeichenbenutzer dazu verpflichten, nur solche Leistungen, deren Güte gesichert ist, mit dem Gütekennzeichen zu kennzeichnen. |